Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der
H&B Software Studios UG (haftungsbeschränkt)

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Präambel

H&B Software Studios verpflichtet sich, alle Rechtsgeschäfte und Dienstleistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns durchzuführen und dabei stets die höchsten Standards der Webentwicklungsbranche einzuhalten.
Durch die Beauftragung des Anbieters oder die Nutzung seiner Dienstleistungen erklärt sich der Auftraggeber mit diesen AGB einverstanden und daran gebunden.

Die nachstehenden Zusammenfassungen in der rechten Spalte dienen ausschließlich dem besseren Verständnis und haben keine rechtlich bindende Wirkung.

1. Allgemeines

1.1 Für die Geschäftsbeziehung zwischen H&B Software Studios und dem Kunden gelten ergänzend zu den einzelvertraglichen Vereinbarungen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
1.2 H&B Software Studios bietet dem Kunden Leistungen im Bereich der Webentwicklung an, einschließlich Wartungs- und Pflegediensten. Die genaue Ausgestaltung der Leistungen wird im Rahmen individueller Vereinbarungen zwischen H&B Software Studios und dem Kunden festgelegt.
1.3 H&B Software Studios schließt keine Verträge mit Verbrauchern bzw. Privatpersonen.
1.4 H&B Software Studios ist befugt, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung die erforderlichen Leistungen an Subunternehmer zu vergeben, welche wiederum ihrerseits Subunternehmer einsetzen können. Ungeachtet dessen bleibt H&B Software Studios der alleinige Vertragspartner des Kunden. Der Einsatz von Subunternehmern erfolgt nicht, sofern H&B Software Studios erkennen kann, dass deren Einsatz den berechtigten Interessen des Kunden zuwiderläuft.
1.5 Die Vertragsparteien verpflichten sich jeweils zur Benennung eines Ansprechpartners, der den jeweiligen Auftrag begleitet und zur Abgabe rechtsverbindlicher Willenserklärungen bevollmächtigt ist.
1.6 Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende AGB, die vom Kunden verwendet werden, werden von H&B Software Studios nur mit ausdrücklicher Zustimmung anerkannt.

Auf einen Blick:

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln alle Verträge zwischen uns und unseren Kunden. Wir bieten Webentwicklung als Dienstleistung an und schließen ausschließlich Verträge mit Unternehmen ab. Wir behalten uns das Recht vor, Subunternehmer zu beauftragen, bleiben jedoch der Hauptvertragspartner des Kunden. Beide Parteien benennen Ansprechpartner, und abweichende Regeln des Kunden werden nur mit Zustimmung von uns akzeptiert.

2. Mitwirkungspflichten des Kunden

2.1 Sollte der Kunde H&B Software Studios mit der Bereitstellung von Texten, Bildern oder anderen Inhalten beauftragen, obliegt es ihm sicherzustellen, dass diese Inhalte keine Rechte Dritter verletzen. Hierbei wird darauf hingewiesen, dass H&B Software Studios gesetzlich nicht befugt ist, rechtliche Beratungsleistungen gegenüber dem Kunden zu erbringen. Insbesondere obliegt es nicht der Verpflichtung von H&B Software Studios, das Geschäftsmodell des Kunden und/oder die vom Kunden selbst erstellten oder erworbenen Werke (wie Layouts, Grafiken, Texte etc.) auf deren Vereinbarkeit mit geltendem Recht zu prüfen. H&B Software Studios wird insbesondere keine Markenrecherchen oder sonstige Prüfungen bezüglich Schutzrechtskollisionen in Bezug auf die vom Kunden bereitgestellten Materialien durchführen. Sofern der Kunde spezifische Anweisungen bezüglich des zu erstellenden Werks gibt, trägt er hierfür die alleinige Verantwortung.
2.2 Der Kunde ist dazu verpflichtet, alle Informationen, Daten, Werke (z.B. Informationen für das Impressum, Grafiken etc.), die er zur Erfüllung des Auftrags bereitstellt, vollständig und korrekt anzugeben. Des Weiteren ist er dafür verantwortlich, dass seine Anweisungen mit geltendem Recht übereinstimmen.
2.3 Es obliegt dem Kunden - vorbehaltlich abweichender individueller Vereinbarungen - das Material zur Ausgestaltung der beauftragten Werke selbst zu beschaffen und gemäß vereinbartem Projektplan zur Verfügung zu stellen. Sollte der Kunde dieses nicht tun und keine weiteren Anweisungen geben, wird H&B Software Studios nach eigenem Ermessen Bildmaterial von gängigen Anbietern (z.B. Stockfoto-Dienstleistern) unter Berücksichtigung urheberrechtlicher Kennzeichnungsvorgaben zu verwenden oder die entsprechenden Teile der Webseite mit einem Platzhalter zu versehen.
2.4 Falls für bestimmte Auftragsbestandteile der Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags gemäß Art. 28 DSGVO erforderlich ist, verpflichten sich beide Vertragsparteien, einen solchen Vertrag, den H&B Software Studios bereitstellt, vor Beginn der Leistungserbringung abzuschließen.
2.5 H&B Software Studios ist nicht für Verzögerungen oder Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten verantwortlich, die aufgrund verspäteter (notwendiger) Mitarbeit oder Unterstützung des Kunden entstehen.
2.6 Falls der Kunde seinen Verpflichtungen zur Bereitstellung der für die Fertigstellung erforderlichen Materialien nicht nachkommt, behält sich H&B Software Studios das Recht vor, dem Kunden den dadurch entstehenden Mehraufwand (z.B. Kosten für Stockfotos und Zeitaufwand für deren Suche) in Rechnung zu stellen.

Auf einen Blick:

Wenn wir Texte, Bilder oder andere Inhalte erhalten, muss sichergestellt werden, dass diese keine Rechte Dritter verletzen. Wir können keine Rechtsberatung anbieten. Es ist wichtig, dass die bereitgestellten Informationen korrekt sind und dass alle Anweisungen mit dem Gesetz übereinstimmen. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, Materialien rechtzeitig bereitzustellen. Wenn dies nicht geschieht und keine weiteren Anweisungen gegeben werden, behalten wir uns das Recht vor, Bilder von anderen Anbietern zu verwenden. Im Falle von versäumten Pflichten können zusätzliche Kosten entstehen. Falls erforderlich, müssen beide Parteien vor Beginn der Arbeit einen speziellen Datenschutzvertrag abschließen.

3. Webentwicklung

3.1 Sofern keine abweichenden Individualvereinbarungen getroffen wurden, erfolgt die Webentwicklung auf Basis agiler Methoden, wobei die übrigen Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unberührt bleiben.
3.2 Der Gegenstand von Software-Erstellungsverträgen zwischen H&B Software Studios und dem Kunden besteht grundsätzlich in der Entwicklung neuer Anwendungen oder der Erweiterung bestehender Anwendungen (z.B. durch Einbindung neuer Schnittstellen) unter Berücksichtigung der technischen und/oder gestalterischen Vorgaben des Kunden. Diese Verträge stellen Werkverträge im Sinne von §§ 631 ff. BGB dar.
3.3 Soweit nicht anders vereinbart, werden die erstellten Anwendungen für alle gängigen Browser in ihren jeweils aktuellen Versionen optimiert. Gängige Browser in diesem Sinne sind Google Chrome, Mozilla Firefox und Microsoft Edge.
3.4 Die im Einzelnen vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem zwischen H&B Software Studios und dem Kunden individuell abgeschlossenen Vertrag. Der Kunde stellt zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung der gewünschten Softwareanwendung an H&B Software Studios. Diese Anfrage dient als Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch H&B Software Studios.
3.5 Die Prüfung oder Beschaffung von Rechten, die Beschaffung von Tools (z.B. Statistik) oder Zertifikaten (z.B. SSL / TLS) oder die Überlassung von Dokumentationen sind von H&B Software Studios nur dann zu erbringen, wenn dieses ausdrücklich individualvertraglich vereinbart wurde.

Auf einen Blick:

Bei der Softwareerstellung mit agilen Methoden wird das Projekt in kleine Teile aufgeteilt, die nacheinander bearbeitet werden. Wir arbeiten dabei eng mit dem Kunden zusammen, um regelmäßig Fortschritte zu zeigen und Feedback einzuholen. Durch diese flexible Herangehensweise können Anpassungen leichter vorgenommen und die Webseite besser an die Bedürfnisse des Kunden angepasst werden. Der Vertrag für die Softwareerstellung ist ein Werkvertrag, welcher bei Annahme unseres Angebots durch den Kunden geschlossen wird. Zusätzliche Dienstleistungen werden nur erbracht, wenn dies vertraglich vereinbart wurde.

3.6 Der Kunde kann nach vorheriger Anfrage auf den Entwicklungsserver zugreifen und Kundenwünsche einbringen, sofern diese im ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang enthalten sind. Derartige Anpassungen werden Bestandteil des ursprünglichen Vertrags, wenn beide Parteien in Textform zustimmen. H&B Software Studios ist nur zur Herstellung der im Vertrag aufgelisteten Funktionen bzw. zur Erbringung der vereinbarten Dienstleistung verpflichtet. Weitere Leistungen müssen gesondert vereinbart und vergütet werden.
3.7 Das Angebot von H&B Software Studios umfasst in der Regel ein „Muster“ oder „Gestaltungsvorschläge“, deren Format und Inhalte von H&B Software Studios nach eigenem Ermessen ausgewählt werden. Es besteht kein Anspruch auf bestimmte gestalterische Elemente oder Funktionen. Kommt keine Einigung auf Grundlage des „Musters“ oder des „Gestaltungsvorschlags“ zustande, entsteht kein Vertrag, und der potenzielle Kunde hat keinen Anspruch auf Herausgabe dieser Materialien.
3.8 Nach Abschluss der Softwareerstellung fordert H&B Software Studios den Kunden schriftlich zur Abnahme des Werkes auf. Nähere Bestimmungen zur Abnahme sind in Artikel 7 dieser AGB geregelt.
3.9 Voraussetzung für die Tätigkeit von H&B Software Studios ist, dass der Kunde sämtliche für die Umsetzung des Projekts erforderlichen Daten vor Auftragsbeginn vollständig in geeigneter Form zur Verfügung stellt.
3.10 Ein Anspruch auf Herausgabe von Grafiken, Quellcodes, (Entwicklungs-)Dokumentationen, Handbüchern und sonstigen Zusatzdokumentationen besteht – vorbehaltlich abweichender ausdrücklicher Individualvereinbarungen – nicht.
3.11 Die Vergütung für die Softwareerstellung wird individualvertraglich zwischen den Parteien vereinbart. Im Übrigen finden die gesetzlichen Vorschriften Anwendung.
3.12 Sofern der Kunde für die beauftragte Anwendung keine Hosting-Dienstleistungen von H&B Software Studios, sondern von Drittanbietern in Anspruch nimmt, übernimmt H&B Software Studios keine Verantwortung für die jeweiligen Server und deren Konfiguration, die Datenleitungen und/oder die Abrufbarkeit der Anwendung.

Auf einen Blick:

Der Kunde kann nach Anfrage Anpassungen an der Anwendung vornehmen, die in den ursprünglichen Vertrag aufgenommen werden, wenn beide Parteien zustimmen. Wir sind nur zur Erfüllung der im Vertrag festgelegten Leistungen verpflichtet. Zusätzliche Dienstleistungen müssen gesondert vereinbart und vergütet werden. Wir bieten in der Regel ein „Muster“ an, auf deren Basis ein Vertrag zustande kommen kann. Die Tätigkeit von uns setzt voraus, dass der Kunde alle erforderlichen Daten rechtzeitig bereitstellt. Wenn der Kunde keinen Hosting-Service von uns nutzt, kann keine Verantwortung für die Server und deren Konfiguration übernommen werden.

4. Bestimmungen für die Wartung von Webanwendungen

4.1 Nach Abschluss der Softwareerstellung kann H&B Software Studios dem Kunden Wartungs- und Pflegeleistungen für die Webseite anbieten, einschließlich der Möglichkeit zur Wartung von Drittwebseiten. H&B Software Studios ist jedoch nicht verpflichtet, solche Leistungen anzubieten und der Kunde ist nicht verpflichtet, diese in Anspruch zu nehmen. Jegliche Vereinbarungen bezüglich dieser Leistungen unterliegen ausschließlich individuellen Absprachen.
4.2 Die Wartungsverträge umfassen die Beseitigung von reklamierten Funktionsstörungen und die Aktualisierung der Webseite für gängige Webbrowser in ihrer aktuellen Version. Weitere Einzelheiten, wie regelmäßige Wartungen, können durch individuelle Vertragsvereinbarungen festgelegt werden.
4.3 Voraussetzung für die Wartung ist die Kompatibilität der zu wartenden Inhalte mit den Systemen von H&B Software Studios. Die Kompatibilität kann insbesondere durch veraltete Komponenten der zu wartenden Inhalte oder durch eigenmächtige Änderungen seitens des Kunden beeinträchtigt werden. Sollte die Kompatibilität nicht gegeben sein, ist der Kunde verpflichtet, diese selbstständig herzustellen (z.B. durch entsprechende Updates) oder H&B Software Studios gesondert mit der Herstellung der Kompatibilität zu beauftragen.
4.4 Die Wartung umfasst, sofern nicht anders vereinbart, ausschließlich die technische Aktualisierung der Anwendung und beinhaltet keine inhaltlichen Aktualisierungen.
4.5 H&B Software Studios übernimmt keine Haftung für Funktionsstörungen und Inkompatibilitäten, die durch eigenmächtige Änderungen des Kunden verursacht wurden oder auf sonstige Fehler zurückzuführen sind, die nicht im Verantwortungsbereich von H&B Software Studios liegen. Die Bestimmungen unter "Haftung und Freistellung"; bleiben hiervon unberührt.

Auf einen Blick:

Nach Fertigstellung der Anwendung, werden wir normalerweise anbieten, uns um die Wartung und Pflege zu kümmern. Das bedeutet, dass wir Probleme beheben und die Anwendung aktualisieren, damit sie einwandfrei funktioniert. Dazu müssen die Inhalte der Anwendung mit den Systemen von uns zusammenpassen. Wenn der Kunde selbst Änderungen vornimmt, die die Funktion der Anwendung beeinträchtigen, übernehmen wir keine Verantwortung dafür. In der Regel umfassen die Leistung von uns dabei nur technische Aspekte, nicht den Inhalt der Anwendung.

5. Hosting und Domainregistrierung

5.1 H&B Software Studios bietet dem Kunden Hosting als optionale Ergänzung im Rahmen der Softwareerstellung an. Die genauen Leistungen werden individuell zwischen den Vertragspartnern vereinbart. H&B Software Studios ist berechtigt, Leistungen Dritter zur Durchführung von Hosting-Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen.
5.2 H&B Software Studios übernimmt als Hoster die Verwaltung und Administration der serverseitig gespeicherten Daten, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Der Kunde hat in der Regel keinen Zugang zum Administrationsbackend des Hostsystems, kann jedoch auf Anfrage Zugang erhalten.
5.3 Die Server, die H&B Software Studios für das Hosting verwendet, haben im Jahresmittel eine Verfügbarkeit von mindestens 99%. Ausgenommen sind Zeiten, in denen die Server aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse wie höhere Gewalt, Handlungen Dritter oder technischer Probleme nicht erreichbar sind.
5.4 Es besteht kein Anspruch des Kunden auf eine feste IP-Adresse für seine Anwendung, es sei denn, dieses wurde ausdrücklich vereinbart.
5.5 Der Kunde ist verpflichtet, seine Passwörter und Zugangsdaten sicher aufzubewahren und regelmäßig zu ändern. Er haftet für Missbrauch durch Dritte, sofern er das missbräuchliche Verhalten zu vertreten hat.
5.6 Bei durch den Kunden verantworteten Hostings müssen regelmäßig Backups der Daten erstellt werden oder H&B Software Studios oder andere fachlich geeignete Dritte damit beauftragt werden. Für Datenverluste aufgrund fehlender Backups haftet der Kunde.

Auf einen Blick:

Wir bieten Serviceleistungen an, um eine Anwendung im Internet erreichbar zu machen. Die genauen Leistungen werden individuell vereinbart, und wir können bei Bedarf mit anderen Unternehmen zusammenarbeiten. Im Normalfall kümmern wir uns um die Verwaltung der Daten. Kunden haben normalerweise keinen direkten Zugriff auf die technischen Details des Hostings. Die Server, die von uns verwendet werden, sind in der Regel sehr zuverlässig. Es besteht kein grundsätzlicher Anspruch auf feste IP-Adressen, welche zum Beispiel für automatisierte E-Mail Services oder Verschlüsselungen (z.B. SSL bzw. TLS) notwendig sein können. Weiterhin ist der Kunde dafür verantwortlich Passwörter sicher aufzubewahren und Daten regelmäßig zu sichern, falls wir nicht mit der Verwaltung beauftragt wurden.

5.7 Wenn der Kunde Domainregistrierungsleistungen von H&B Software Studios in Anspruch nimmt, gelten zusätzliche Bedingungen:
5.7.1 Das Vertragsverhältnis für die Registrierung einer Domain kommt direkt zwischen dem Kunden und der zuständigen Vergabestelle oder dem Registrar zustande. H&B Software Studios fungiert lediglich als Vermittler und hat keinen Einfluss auf die Vergabe der Domain.
5.7.2 Der Kunde ist dafür verantwortlich sicherzustellen, dass die gewünschte Domain keine Rechte Dritter verletzt. Eine Überprüfung der Domain durch H&B Software Studios ist nicht vorgesehen.
5.7.3 Für die Registrierung von Domains gelten die Bedingungen der jeweiligen Vergabestellen. H&B Software Studios informiert den Kunden über etwaige Besonderheiten bei einer beabsichtigten Registrierung.

Auf einen Blick:

Wenn Kunden Domains über uns registrieren lassen, geschieht dies direkt über die zuständigen Stellen, nicht über H&B Software Studios selbst. Wir unterstützen nur bei der Vermittlung und informieren Kunden über wichtige Punkte bei der Registrierung. Kunden müssen sicherstellen, dass die gewählte Domain keine Rechte anderer verletzt. Wir helfen Kunden jedoch dabei, sich über die Bedingungen der Registrierungsstellen zu informieren und sie bei Bedarf zu unterstützen.

6. Preise und Zahlungsmodalitäten

6.1 Die Vergütung für die von H&B Software Studios erbrachten Dienstleistungen werden in individuellen Vertragsvereinbarungen zwischen den Vertragsparteien festgelegt.
6.2 Sofern keine abweichenden Bestimmungen festgelegt wurden, sind vertraglich vereinbarte Vergütungen innerhalb von 14 Tagen ab dem Datum der Rechnungsstellung per Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto zu leisten.

Auf einen Blick:

Die Bezahlung für unsere Dienstleistungen wird durch spezielle Verträge festgelegt. Normalerweise müssen die vereinbarten Zahlungen innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung auf das angegebene Konto überwiesen werden.

7. Abnahme

Sofern eine Werkleistung vereinbart wurde, so wird eine schriftliche Abnahme durch den Kunden erfolgen. Die Bestimmungen zur Abnahme gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch bleiben hiervon unberührt. Die Frist für die Abnahme gemäß § 640 Abs. 2 Satz 1 BGB wird auf zwei Wochen ab der Mitteilung über die Fertigstellung des Werks festgesetzt, es sei denn, besondere Umstände erfordern eine längere Frist, über die H&B Software Studios den Kunden dann separat informieren wird. Falls der Kunde innerhalb dieser Frist nicht reagiert oder die Abnahme nicht wegen eines Mangels verweigert, gilt das Werk als abgenommen.

Auf einen Blick:

Wir werden uns schriftlich vom Kunden bestätigen lassen, dass wir unsere Verpflichtungen aus einem Werkvertrag zufriedenstellend erfüllt haben. Wenn der Kunde sich nicht innerhalb von zwei Wochen nach Fertigstellung äußert oder die Abnahme verweigert, wird die Arbeit automatisch als akzeptiert betrachtet.

8. Mängelgewährleistung

Ein unwesentlicher Mangel begründet keine Mängelansprüche. Ein wesentlicher Mangel muss unverzüglich nach Feststellung reklamiert werden. H&B Software Studios hat das Recht, die Art der Nachbesserung zu wählen. Mängelansprüche und andere Ansprüche verjähren nach einem Jahr, jedoch gilt diese Verjährungsfrist nicht für Ansprüche, die auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder auf die Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit durch H&B Software Studios zurückzuführen sind. Die Verjährungsfrist beginnt nicht erneut, wenn im Rahmen der Mängelhaftung eine Ersatzlieferung erfolgt. Die gesetzlichen Bestimmungen zur Mängelhaftung bleiben im Übrigen unberührt.

Auf einen Blick:

Kleine Fehler, welche die Funktionsweise der Anwendung nicht beeinträchtigen, berechtigen nicht dazu, Nachbesserungen zu verlangen. Wir entscheiden, wie wir die Nachbesserung durchführen möchten. Ansprüche verfallen nach einem Jahr, es sei denn, es handelt sich um schwere Fehler oder Schäden an Personen. Wenn wir Nachbesserungen vornehmen, beginnt die Frist nicht erneut.

9. Vertragslaufzeiten bei Dauerschuldverhältnissen

Sofern keine abweichenden Regelungen getroffen wurden, haben fortlaufende Verträge (wie z.B. Wartungsverträge) eine Mindestlaufzeit von drei (3) Monaten. Eine Kündigung ist mit einer Frist von einem (1) Monat möglich zum Ende eines Monats. Sollte der Vertrag nicht rechtzeitig zum Ende der Laufzeit gekündigt werden, verlängert er sich automatisch um weitere drei (3) Monate. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aufgrund eines wichtigen Grundes bleibt unberührt.

Auf einen Blick:

Wichtige Gründe in diesem Sinne wären zum Beispiel schwerwiegende Vertragsverletzungen oder wesentliche Veränderungen der Geschäftssituation.

10. Rechteeinräumung, Eigenwerbung und Erwähnungsrecht

10.1 Nach vollständiger Bezahlung des Auftrags durch den Kunden gewährt H&B Software Studios dem Kunden grundsätzlich ein einfaches Nutzungsrecht an den entsprechenden Arbeitsergebnissen und/oder den jeweiligen Quellcodes zum Zeitpunkt ihrer Entstehung. Weitere Rechte können zwischen den Parteien durch eine individuelle Vereinbarung festgelegt werden.
10.2 Sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden, erlaubt der Kunde ausdrücklich H&B Software Studios, das Projekt angemessen zum Zwecke der Eigenwerbung (Referenzen/Portfolio) öffentlich zu präsentieren. Insbesondere darf H&B Software Studios Werbung machen, die sich auf die Geschäftsbeziehung zum Kunden bezieht, und sich als Urheber auf allen erstellten Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen ohne zusätzliche Bezahlung durch den Kunden ausweisen.

Auf einen Blick:

Nachdem der Kunde die Rechnung bezahlt hat, hat er normalerweise ein einfaches Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen und dem Quellcode. Das bedeutet, dass wir Teile des Quellcodes oder einzelne Designelemente auch in anderen Projekten nutzen dürfen. Allerdings können weitere Rechte individuell vereinbart werden. Der Kunde erlaubt uns, das Projekt für Werbezwecke zu nutzen, ohne dass dafür eine zusätzliche Bezahlung erfolgt.

11. Vertraulichkeit

H&B Software Studios wird sämtliche Geschäftsvorgänge, von denen Kenntnis erlangt wird, streng vertraulich behandeln. Diese Geschäftsvorgänge umfassen insbesondere, jedoch nicht ausschließlich, Druckunterlagen, Layouts, Storyboards, Zahlenmaterial, Zeichnungen, Bilder, Videos, interaktive Produkte sowie andere Unterlagen, die urheberrechtlich geschütztes Material des Kunden oder verbundener Unternehmen enthalten. H&B Software Studios verpflichtet sich, die Geheimhaltungspflicht allen Mitarbeitern und Dritten (wie Lieferanten, Grafikern, Programmierern), welche Zugang zu diesen Geschäftsvorgängen haben, aufzuerlegen. Diese Geheimhaltungspflicht gilt fünf (5) Jahre über das Ende dieses Vertrages hinaus.

Auf einen Blick:

Wir werden alle Informationen über Geschäftsvorgänge streng vertraulich behandeln. Wir stellen sicher, dass alle Mitarbeiter und Dritte, die Zugang zu diesen Informationen haben, auch zur Geheimhaltung verpflichtet werden. Dies gilt über die Beendigung des Vertrages hinaus.

12. Haftung / Freistellung

12.1 Die Haftung von H&B Software Studios für sämtliche Schäden wird wie folgt begrenzt: Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ("Kardinalpflicht") ist die Haftung von H&B Software Studios auf den vertragstypischen Schaden beschränkt, der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bekannt und vorhersehbar war. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren rfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags ermöglichen und auf deren Einhaltung eine Partei regelmäßig vertrauen darf. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz sowie im Falle zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere bei Übernahme einer Garantie oder bei schuldhaften Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Diese Regelung zur Haftung gilt auch für Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter von H&B Software Studios.
12.2 Der Kunde entbindet H&B Software Studios von jeglichen Ansprüchen Dritter, die aufgrund von Verstößen des Kunden gegen diese AGB oder geltendes Recht gegen H&B Software Studios erhoben werden.

Auf einen Blick:

Wenn wir eine Kardinalpflicht leicht fahrlässig verletzen, so haften wir für einen bei Vertragsunterzeichnung absehbaren Schaden. Kardinalpflichten sind solche, die für den Vertrag besonders wichtig sind und auf deren Einhaltung beide Parteien vertrauen können. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei grober Fahrlässigkeit, Vorsatz oder in besonderen gesetzlichen Fällen. Außerdem gilt diese Regelung für unsere Mitarbeiter und gesetzlichen Vertreter. Der Kunde von stellt uns von jeglichen Ansprüchen frei, die aufgrund von Verstößen des Kunden gegen unsere Allgemeinen Vertragsbedingungen oder geltendes Recht gegen uns erhoben werden.

13. Schlussbestimmungen

13.1 Die zwischen H&B Software Studios und den Kunden geschlossenen Verträge unterliegen dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
13.2 Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, vereinbaren die Parteien den Sitz von H&B Software Studios als ausschließlichen Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis; andere ausschließliche Gerichtsstände bleiben davon unberührt.
13.3 H&B Software Studios behält sich das Recht vor, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z.B. Änderungen in der Rechtsprechung, Gesetzeslage, Marktgegebenheiten oder der Geschäfts- oder Unternehmensstrategie) und unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu ändern. Bestandskunden werden hierüber spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail benachrichtigt. Sofern der Bestandskunde nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht, gilt seine Zustimmung zur Änderung als erteilt. Im Falle des Widerspruchs ist H&B Software Studios berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung außerordentlich zu kündigen. Die Benachrichtigung über die beabsichtigte Änderung dieser Nutzungsbedingungen wird auf die Frist und die Folgen des Widerspruchs oder seines Ausbleibens hinweisen.
- Stand: 05/2024 -

Auf einen Blick:

Die Verträge zwischen uns und den Kunden unterliegen dem deutschen Recht. In der Regel wird unser Gerichtsstand als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten festgelegt. Wir können die Nutzungsbedingungen aus verschiedenen Gründen ändern und werden die Kunden über solche Änderungen per E-Mail informieren. Falls der Kunde nicht innerhalb einer bestimmten Frist widerspricht, gilt die Änderung als akzeptiert. Wenn der Kunde widerspricht, können wir bestehende Verträge außerordentlich kündigen.